IVF/ICSI mit Leihmutterschaft

Die  Eizellentnahme, die Kultur der Embryonen und der Embryotransfer entsprechen dem Vorgehen bei der klassischen In-vitro-Fertilisation (IVF), PID (Präimplantationsdiagnostik) sowie Einbeziehung einen Leihmutterschaft. 

 

Seit 2002 ist die Leihmutterschaft sowie die Leihmutterschaft in Kombination mit Ei-/Samenspende in der Ukraine legal. Sie ist offiziell durch Paragraf 123 des Familienrechts der Ukraine und die Richtlinie 771 des Gesundheitsministeriums der Ukraine geregelt. Nach dem Gesetz hat ein Spender oder eine Leihmutter keine elterlichen Rechte; das geborene Kind ist rechtlich das Kind der zukünftigen Eltern.

 

 

Sie haben einen Adblocker installiert. Diese Web App kann nur mit einem deaktivierten Adblocker korrekt angezeigt und konfiguriert werden.